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Update 20.11. - Lockdown light ab 02. November 2020

Korrektur der Informationen bezüglich des Reitbetriebes vom Pferdesportverband Hessen e.V., welcher in seinem Rundschreiben, die Bestimmungen etwas zu weitgehend interpretiert hatte.

 

Hier die Korrektur des Pferdesportverband Hessen e.V.:

 

"...das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns darauf hingewiesen, dass wir die Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in unserer Mitteilung vom 16. November 2020 zu weitgehend interpretiert haben.

 

Richtig ist, dass Gruppenunterricht nicht zulässig ist.

 

Es ist jedoch zulässig, dass sich mehrere Reiter gleichzeitig in der Reithalle individualsportlich betätigen. Eine Vorgabe für die Anzahl der Reiter, die sich gleichzeitig in der Bahn aufhalten darf, enthalten die Auslegungshinweise nicht. Es liegt somit im Verantwortungsbereich des Vereinsvorstandes bzw. des Betriebsleiter entsprechende Vorgaben zu machen. Diese müssen sicherstellen, dass die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden."