Am 23.01.2021 tritt eine neue Fassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in Kraft, mit welcher das Infektionsgeschehen weiter eingedämmt werden soll. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der hessische Pferdesport hierdurch keine Änderungen erfährt und weiterhin in derselben Weise ausgeübt werden kann, wie in den vergangenen Wochen.